Die Beisetzung des Sarges kann in einem Reihengrab oder Wahlgrab erfolgen.

Reihengräber

sind für die Bestattung einer Person. Das Grabfeld und der Platz werden „der Reihe nach“ belegt und können nicht ausgesucht werden. Nach Ablauf der Ruhefrist (in Mayen 20 Jahre) werden sie eingeebnet; eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

Bei den Wahlgräbern

können die Lage und der Platz ausgesucht werden. Beim Neuerwerb wird das Nutzungsrecht in Mayen auf 30 Jahre vergeben und kann stets nacherworben werden.

Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren ist die Stelle für eine Neubelegung frei, bei Tiefgräbern erst nach Ablauf der Ruhefrist des zuletzt Bestatteten.

Wir unterscheiden zwischen einem Einzelgrab, Tiefgrab oder Doppelgrab (für bis zu 4 Erdbestattungen).Es besteht die Möglichkeit zusätzlich Urnen beizusetzen, da diese keinen Platz für eine Erdbestattung blockieren.

Die Naturbeisetzung

Mittlerweile ist auch in Deutschland die Möglichkeit gegeben, Urnen-Beisetzungen außerhalb eines geschlossenen Friedhofes in einem „Friedwald®“ oder „Friedpark“ und “Ruheforst” unter einem vorher erworbenen Baum beizusetzen.
Bei der Wald- oder Baumbestattung wird die Urne an der Wurzel eines Baumes (Familien- oder Gemeinschaftsbaum) beigesetzt.
Die Grabpflege übernimmt die Natur
Die Bäume sind durchnummeriert, an ihnen wird eine Namensplakette des Verstorbenen angebracht.
Es besteht die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten einen Familien- oder Freundesbaum zu erwerben, an dem zehn bis zwölf Urnen beigesetzt werden können.
In unserer Nähe (Umkreis von 60 km) befinden sich der Ruheforst Hümmel, der Friedwald Münstereifel, Rheinhöhen-Ruhewald Braubach sowie RheinRuhe Bad Breisig.