Neue Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz
Mit dem neuen Bestattungsgesetz, das seit 2025 in Rheinland-Pfalz gilt, wurden die Möglichkeiten der Bestattung deutlich erweitert. Neben den klassischen Erd- und Feuerbestattungen stehen nun weitere individuelle Formen der Abschiednahme zur Verfügung.
01
Die Urne Zuhause
Das neue Gesetz ermöglicht es, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen an eine zuvor benannte Person auszuhändigen. Dadurch ist auch eine private Aufbewahrung (innerhalb von Rheinland-Pfalz) möglich, sofern der Verstorbene dies ausdrücklich verfügt hat.

02
Asche verstreuen
Die Asche kann unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb eines Friedhofs an einem selbst gewählten Ort verstreut werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat und der Grundstückseigentümer der Verstreuung zugestimmt hat.

03
Die Flussbestattung
Bei einer Flussbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne vom Schiff aus einem zugelassenen Fluss übergeben. In Rheinland-Pfalz ist dies auf dem Rhein, der Mosel, der Lahn und der Saar möglich.
Gewisse Bereiche, wie bspw. Staustufen oder Denkmäler sind jedoch in der Durchführungsverordnung ausgenommen worden. Hier dürfen dann keine Urnen dem Fluss übergeben werden.

04
Ascheteilung und Erinnerungsstücke
Erinnerungsschmuck kann eine besondere Form sein, die Verbindung zu einem geliebten Menschen über den Tod hinaus zu bewahren. Aus einem kleinen Teil der Asche können beispielsweise Schmuckstücke wie Anhänger, Ringe oder andere persönliche Erinnerungsobjekte entstehen.
Die Herstellung erfolgt in einem würdevollen und sorgfältigen Verfahren. Dabei wird nur ein sehr kleiner Anteil der Asche verwendet, während der überwiegende Teil der Asche weiterhin der vorgesehenen Bestattung zugeführt wird.

Downloads
Die verschiedenen Verfügungen können Sie auf hier herunterladen und für sich ausfüllen. So haben Sie eine rechtssichere Verfügung im Handumdrehen erstellt.
