Ein Sterbefall ist eingetreten.
Nach dem Eintritt eines Sterbefalls muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und die erforderliche Leichenschau durchführt.


Vorgehen im Krankenhaus
Im Krankenhaus wird die Leichenschau durch die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.
Im Anschluss übernehmen Pflegekräfte den Transport in die Prosektur des Krankenhauses, hier befindet sich auch eine Kühleinrichtung, in der Verstorbene bis zum Zeitpunkt der Überführung durch das Bestattungsunternehmen aufbewahrt werden.
Sie können sich also bei dem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl melden, alle Einzelheiten in Ruhe besprechen, bevor der Leichnam aus dem Krankenhaus überführt werden muss.

Vorgehen im Pflegeheim oder Zuhause
Bei einem Sterbefall zu Hause oder im Pflegeheim übernimmt die sogenannte Leichenschau in der Regel der Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, kann der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst verständigt werden.
Nun beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl. Dieses übernimmt die Überführung des Verstorbenen in eine geeignete Kühleinrichtung und vereinbart einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird.
Sie erreichen uns im Sterbefall rund um die Uhr!
Die erforderlichen Dokumente
Für die Bearbeitung eines Sterbefalls werden verschiedene Unterlagen benötigt. Uns ist bewusst, dass diese in der besonderen Situation eines Trauerfalls nicht immer sofort griffbereit sind oder sich nicht auf Anhieb finden lassen.
Nachfolgend haben wir alle Dokumente zusammengestellt, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sollten einzelne Unterlagen fehlen, ist das kein Grund zur Sorge – wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung erforderlicher Ersatzdokumente und stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.
Bei Ledigen
Personalausweis d. Verstorbenen
Geburtsurkunde (meist im Stammbuch der Eltern)
Gesundheitskarte der Krankenversicherung
Im Rentenalter: Rentennummer
Unterlagen für zu kündigende Verträge
Bei Verheirateten
Personalausweis d. Verstorbenen
Eheurkunde (meist im Stammbuch)
Gesundheitskarte der Krankenversicherung
Im Rentenalter: Rentennummer
Unterlagen für zu kündigende Verträge
Bei Verwitweten
Personalausweis d. Verstorbenen
Eheurkunde (meist im Stammbuch)
Sterbeurkunde des Vorverstorbenen Ehepartners (meist im Stammbuch)
Gesundheitskarte der Krankenversicherung
Im Rentenalter: Rentennummer und Nummer der Witwenrente
Unterlagen für zu kündigende Verträge
